Lokales für: Düsseldorf

Erstellt am: 30.07.2007

 

Ordnungsamt greift durch

Straßenmusik schädigt Händler

 

VON JÖRN TÜFFERS

(RP) Das Ordnungsamt toleriert nicht mehr, wenn Musiker in der Fußgängerzone ihre CDs verkaufen. Straßenhandel ist in Düsseldorf verboten. Die Befürchtung: Es könnten „basarähnliche Zustände" entstehen.

 

Das Ordnungsamt geht gegen die zunehmende Kommerzialisierung in Fußgängerzonen vor. Anders als in anderen Städten dürfen Straßenmusiker in Düsseldorf ihre CDs nicht verkaufen. Geschäftsleute, die ebenfalls CDs anbieten, würden geschädigt, wenn der Handel auf der Straße zugelassen würde, so argumentiert das Ordnungsamt. „Die Geschäftsleute müssen hohe Ladenmieten und sonstige Abgaben tragen, die beim Straßenhandel nicht entstehen", heißt es in einem Papier. Außerdem entstünden „basarähnliche Zustände", die nicht gewollt seien.

John Spendelow (55) hat unlängst zu spüren bekommen, dass das Ordnungsamt genauer hinschaut als noch vor wenigen Jahren - bei gleicher Rechtslage. Eine Streife des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) hat dem britischen Straßenmusiker untersagt, in der Altstadt zu spielen - und seine CDs zu verkaufen. Seine Reisegewerbekarte reiche nicht aus, er benötige eine Sondernutzung für den Handel im öffentlichen Raum. Eine falsche Information. Beim Ordnungsamt erfuhr Spendelow, dass er die gewünschte Erlaubnis nicht bekommen könne. Derartige Straßen-Geschäfte seien in Düsseldorf nicht erlaubt.

„Was wollen die von mir: Dass ich betteln muss?", fragt der Mann, den in der Altstadt alle nur als „den Engländer" kennen. Seit 35Jahren verdient Spendelow sein Geld auf der Straße. Er singt Songs von den Beatles, Simon&Garfunkel und Cat Stevens. „Ich mag dieses alte Zeug." Im vergangenen Jahr spielte er beim Fest zum 60-jährigen NRW-Bestehen. Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hatte ihn eingeladen. Für Wohltätigkeitsveranstaltungen wird er gebucht, unter anderem von der Hannelore-Kohl-Stiftung.

Spendelow vermutet: „Die Peruaner sind schuld daran, dass die Stadt nicht mehr darüber hinwegsieht, wenn CDs verkauft werden." In der Vorweihnachtszeit beschallen vielköpfige Musikgruppen die Weihnachtsmärkte, auch mit Verstärkern. Die sind ohnehin verboten. Und deren Geschäft ist fast ausschließlich auf den Verkauf von CDs angelegt. Auch Spendelow räumt ein: „Von dem, was mir die Passanten für mein Spiel geben, kann ich nicht leben."

Dass Düsseldorf kein gutes Pflaster mehr für Straßenmusiker sei, habe sich herumgesprochen, sagt der 55-Jährige. Sie weichen in andere Städte aus. Dass das Ordnungsamt dies bezwecke, bestreitet Mitarbeiter Klaus Menn. Wenn sich Straßenmusiker an die Regeln hielten, gebe es keine Probleme.

Für ein gutes Miteinander von Musikern und Geschäftsleuten spreche außerdem, dass es im vergangenen Jahr nur 17 Beschwerden gegeben habe. „Das ist verschwindend gering." Im Übrigen beschränke sich das Verbot des Straßenhandels nicht auf CDs. Eis, Schmuck und Textilien hätten ebenfalls nichts außerhalb der Geschäfte zu suchen. Auch diese Konkurrenz unterbinde man.

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